Sichere elektronische Kommunikation

Virtuelle Poststelle (VPS)

Zugangseröffnung elektronische Kommunikation

Der Landkreis Tübingen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern seit dem 28. Dezember 2009 die Möglichkeit zur sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Behörde an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Der Landkreis Tübingen eröffnet den Zugang für elektronische Kommunikation im Sinne von § 3a LVwVfG nur über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de und über die Virtuelle Poststelle. Ein genereller Zugang für elektronische Post wird hierdurch nicht eröffnet, sondern nur für solche Verfahren, die gemäß der EU-DLR oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden dürfen. Keinesfalls erfolgt eine Zugangsöffnung für das Widerspruchsverfahren.

Zum Schutz Ihrer Daten bieten wir eine sichere Möglichkeit der Kommunikation mit dem Landkreis Tübingen in Form einer Virtuellen Poststelle (VPS) an. Alle Nachrichten und Anlagen werden rechtsverbindlich und gesichert an die Kreisverwaltung übertragen und nur für den jeweiligen Zweck verwendet.

Formfreie Vorgänge

Es wird darauf hingewiesen, dass der elektronische Kommunikationsweg über herkömmliche E-Mail-Adressen auf unserer Homepage ausschließlich für die formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) genutzt werden kann.

Formgebundene Vorgänge, Kommunikation über die Virtuelle Poststelle


Anträge und Schriftsätze, die aus rechtlichen Gründen der Schriftform bedürfen (d.h. eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich), können in elektronischer Form nur dann rechtswirksam eingereicht werden, wenn die entsprechenden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz versehen sind. Vorgänge dieser Art können Sie jetzt über die Virtuelle Poststelle des Landkreises Tübingen rechtsverbindlich und sicher elektronisch verschicken.

Dateiformate

Für Dokumente, die im elektronischen Schriftverkehr über die VPS übermittelt werden, werden ausschließlich folgende Formate akzeptiert:

  • ASCII (reine Textdateien, American Standard Code for Information Interchange)
  • PDF (Portable Document Format, Adobe Acrobat)
  • RTF (Rich Text Format, Dateiaustausch-Textformat)
  • TIFF, JPEG, PNG, GIF (Grafik-Formate)

Andere Formate, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.

Der Landkreis Tübingen behält sich jedoch vor, eingehende signierte Nachrichten per Briefpost zu beantworten. Wir setzen die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten voraus, die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.

Virtuelle Poststelle (VPS)

Sie sind noch nicht für ein VPS-Postfach registriert und möchten sich registrieren?

Wenn Sie häufiger mit unterschiedlichen Stellen des Landkreises Tübingen sichere E-Mails austauschen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie sich für ein eigenes (kostenloses) Postfach registrieren und auf diesem sicheren Weg auch wieder die Antworten der Verwaltung erhalten. Sie können somit ein "Bürgerpostfach" Ihrer Landkreisverwaltung führen. Selbstverständlich erhalten Sie automatisch an Ihre normale E-Mail-Adresse eine Nachricht, sobald in Ihrem "Bürgerpostfach" eine neue E-Mail eingegangen ist.

Zur Registrierung nutzen Sie auf der Seite unseres Dienstleisters im Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg den entsprechenden Link ("Registrieren Sie sich jetzt an der Virtuellen Poststelle"):

Registrierung

Sie sind bereits für ein VPS-Postfach registriert und möchten sich anmelden?

Wenn Sie bereits ein Postfach bei der virtuellen Poststelle haben und Ihren Posteingang einsehen oder Ihre Anwenderdaten ändern möchten, verwenden Sie bitte den unten aufgeführten Link "Zur Anmeldung". Sie können nach der Anmeldung direkt aus Ihrem "Bürgerpostfach" nicht nur mit unseren Dienststellen Nachrichten austauschen und Dokumente übermitteln, sondern auch mit vielen weiteren in der VPS registrierten öffentlichen Verwaltungen in Baden-Württemberg. Da Ihre persönlichen Daten bereits hinterlegt sind, müssen Sie diese nicht erneut eingeben.

Anmeldung, Login

Sie möchten sich nicht für ein eigenes VPS-Postfach registrieren?

Wenn Sie erstmals mit dem Landkreis Tübingen in Kontakt treten möchten und nicht für ein eigenes VPS-Postfach registriert sind bzw. sich nicht für ein VPS-Postfach registrieren möchten, verwenden Sie bitte einen der entsprechenden Links: