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Elektronische Kommunikation

Wegen noch nicht ausreichender technischer Infrastruktur für die Handhabung von E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz, bietet der Landkreis Tübingen diesen Zugang derzeit noch nicht umfassend an. Falls im Verwaltungsverfahren die Schriftform (mit oder ohne Unterschrift) vorgeschrieben ist, stellt die Übermittlung von Informationen per E-Mail keinen Ersatz für die Schriftform dar. Dies gilt auch für die Übermittlung von elektronischen Formularen. Die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen (z.B. Anträge, Beschwerden usw.) oder anderen Informationen (z.B. Terminvereinbarungen, Anfragen usw.) per E-Mail begründet keinen Anspruch auf Verwaltungshandeln. Da elektronische Nachrichten verfälscht, umgeleitet oder gelöscht werden können, ohne dass hiervon der Sender oder Empfänger Kenntnis erhält, sind solche Mitteilungen generell nicht rechtswirksam.
Der Landkreis Tübingen bietet jedoch die Möglichkeit zur sicheren elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis über eine Virtuelle Poststelle an. Nähere Ausführungen zur Virtuellen Poststelle:

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